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Praktikum Master VW

Details zur Änderung der Praktikumsrichtlinien für die Masterstudiengänge LRT, FZT, PuB und SMT

Der §4 der Praktiumsrichtlinie wird wie folgt aussehen:

§ 4 - Ausbildungsbetriebe

(1) Das Praktikum ist in einem Industriebetrieb der entsprechen-den Branche, einem Ingenieurbüro oder einer Forschungs-einrichtung außerhalb der Technischen Universität Berlinabzuleisten.

(2) In den Masterstudiengängen sind außerdem auch studentische Hilfstätigkeiten an der TU Berlin mit Forschungsbezug und ohne Lehraufgaben anrechenbar.

Einige Studis machen ihr Praktikum bei einem TU-nahen Startup. Das konnte bisher nicht als Praktikum angerechnet werden- nun geht das. Die Praktikumsrichtlinien sind schon durch die Ausbildungskommission der Fakultät V und auch durch den Fakultätsrat V abgesegnet worden, d.h. die Regelung ist durch alle notwenigen Gremien bestätigt. Offiziell ist sie aber erst, wenn sie im Amtsblatt der TU veröffentlich wurde. Wenige Tage danach wird sie auf der Seite des VW-Praktikumsbüros veröffentlicht.

Bei weiteren Fragen kontaktiert uns gerne!